Puh, da habe ich Glück gehabt. Ich hatte nämlich eigentlich gar keine Muse mehr, mich auch noch einmal mit den Tierrechten zu befassen. Doch mein Kalender mahnte an, dies zu tun. Jetzt ist das Problem aber gar nicht so groß. Der Artikel von Sapontzis ist nicht schlecht, aber er gibt nach dem bisherigen Stand, so wie ich ihn hier nachgezeichnet habe, nicht viel her, was neu ist.
Letztlich fasst Sapontzis nur noch einmal zusammen, dass die Kritik an der Forderung nach Rechten für Tiere zwar durchaus mit Recht formal kritisiert werden könne. Dies sei aber nur Wortklauberei, da Tierrechtler nicht Menschenrechte für Tiere forderten, sondern lediglich ein rechtlich anerkanntes Institut, welches Tieren einen stabilen Rang gewährt. Dies können man nach Sapontzis genauso gut auch als Recht bezeichnen und sollte sich nicht an der bisherigen Definition dieses Begriffs aufhängen. Tierrechtler wollten Tiere nicht mit Menschen gleichsetzen, aber mit Mitteln, die schon für beispielsweise Säuglinge in Betracht kamen, auch Tieren und ihren Interessen Anerkennung zu verleihen. Er schreibt treffend (S. 76f.):
Ein Recht ist ein anerkannter oder ein begründeter Anspruch, der dazu bestimmt ist, die Interessen des Rechtsträgers zu schützen oder zu befördern; ein moralisches Recht ist eines, das sich auf ‘die Prinzipien eines aufgeklärten Gewissens’ gründet, um Joel Feinbergs Formulierung zu borgen; moralische Rechte sind so verschiedenartig, dass Wesen wie Kinder und Tiere, die nicht fähig sind, sie alle zu genießen, zumindest einige von ihnen genießen können.
Knapp. Einfach. Griffig. Und in meinen Augen einfach gut. Nur war ich persönlich schon nach Lektüre der vorangegangenen Ausführungen an dem Punkt angelangt, den Sapontzis hier deutlich macht.
Literatur:
- Sapontzis, Steve F.: Die Anwendung des Begriffs der Rechte auf Tiere, in: Texte zur Tierethik hrsg. von Ursula Wolf, Stuttgart 2008, S. 73-77.