In Belgien wurde gegen den Comic Tintin au Congo, in Deutschland besser bekannt als Tim im Kongo, des Zeichners Hergé geklagt, diese Klage kürzlich aber in der ersten Instanz abgelehnt. Das Original wie auch unzählige, teils überarbeitete Neuauflagen des Hefts schildert die Reise des Journalisten Tintin nach Belgisch-Kongo, wobei die Darstellung der Einwohner und die Haltung der Europäer vom Geist der Kolinialmacht geprägt und damit rassistisch sei.
Abenteuerlust des weißen Mannes
Nun könnte man es, wie in manchen Kreisen instinktiv üblich, mit mitleidigem Lächeln als typische Reaktion einer ‘politisch korrekten Kaste des Gutmenschentums’, damit auch als weiteres Zeichen gesellschaftlichen Verfalls auslegen, da jede Äußerung von den Mühlen der Korrektheit zur Harmlosigkeit zerstoßen wird. Doch das hilft nicht, das zeigt schon ein kurzer Blick auf die Verbreitungsgeschichte dieses frühen Bandes der weltberühmten Comicreihe: In vielen Ländern ist das Heft erst viel später als 1930 erschienen, in Deutschland erschien die Farbversion etwa erst Mitte der Siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Meist waren diese Veröffentlichungen sogar bearbeitete Fassungen, kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem beginnenden Ende des Kolonialismus autorisierte Hergé sogar selbst eine um kolonialen Paternalismus bereinigte Auflage, die seitdem auch den französischsprachigen Standard des Werks darstellt.
Der Diskurs um Tintin au Congo reicht demnach weit zurück, ist älter als die politische Korrektheit selbst, allein das sollte Hinweis genug sein, es nicht bloß mit wilden Auswüchsen des ‘Weltverbesserismus’ zu tun zu haben. Aber auch ein direkter Blick in das Heft* ist aufschlussreich. Neben der ungelenken Handlung, die eine weitgehend fragmentarische Abenteuergeschichte erzählt, zeichnet sich schon bei oberflächlicher Betrachtung durch eine herrische Haltung gegenüber Schwarzen aus. Ihre Statur entspricht dem tradierten europäischen Klischees des tumben Wilden, des ungebildeten Dorfbewohners, der sich zu nicht weiter differenzierten Rotten zusammentut. Sie bilden nur ratlose, lebensunfähige Meuten von Humanoiden, denen die weisen, weißen Europäer mit erhobenen Zeigefinger den Weg weisen, Anweisungen entgegen bellen und auch sonst schlicht überlegen sind. Augenfällig ist, wie sehr sich die körperlichen Erscheinungen der Kongolesen und der in einer Episode auftretenden Menschenaffen ähneln: Gerade um Schwarzweiß des Originals sind sie dunkle Gestalten, beinahe konturlos in der Dunkelheit des Dschungels, sie tragen große Köpfe auf hageren Körpern, die Gesichter breit, die Münder weit ausladend. Geistesverwandtschaft scheint zwischen Kongolesen und Primaten ebenso gegeben, entlarvend ist da die Gedankenwelt eines Affen in dasselbe Stottern von immer noch krude gebildeten Hauptsätzen übersetzt, wie sie auch bei den von der Kolonialisierung unterworfenen Menschen im Heft vorherrscht.
Im Heft gibt es unzählige dieser Beispiele für brachialen Chauvinismus – so hätte man es früher gesagt; in der heutigen Zeit wäre es verwunderlicher, wenn eine Leserin oder ein Leser die verbohrte Herablassung nicht erkennen könnte, mit der Hergé gearbeitet hat. Kurzum, mit seiner offenkundigen Schlagseite ist Tintin au Congo so antiquiert wie der von Tintin eingesetzte Kamerakasten und sein Phonograph — bitte nachschlagen, was das ist.
Belebter Rassismus
Rassismus ist ein erschlagender Begriff, im Alltag ein meist tödliches Urteil über die gesellschaftlichen Ansichten einer Person. Wird der Vorwurf gegenüber nostalgisch aufgeladenen Werken erhoben, ist die Schutzbehauptung schnell zur Stelle. Es soll hier gar nicht so sehr um das Urteil des belgischen Gerichts gehen, was es aber über die nationale Rechtsprechung hinaus zu sagen hat, ist relevant:
“Tim im Kongo” sei ein Zeugnis der damaligen Zeit, so die Brüsseler Berufungsrichter und zeige die damalige Geschichte so, wie sie damals war. Kongo war damals belgische Kolonie und damit sei das Comic Hergés auch ein Zeitdokument. Nicht zuletzt habe Hergé 1930 noch nichts von einem Gesetz zum Kampf gegen Rassismus, das 1981 erlassen wurde, wissen können.
Die Rechtslage in Belgien ist nicht von Belang, darum geht es nicht. Aber die Begründung, warum der Rassismusvorwurf abzulehnen sei, greift ein typisches Element der Verteidigung auf: die historische Kontextualisierung von Rassismus.
Wie geschildert, es gibt viele Rassismus-Definitionen, es ist wohl einer der umstrittensten Begriffe der heutigen Zeit. Doch schon in seiner simpelsten Form, der Degradierung und Stereotypisierung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder Volkszugehörigkeit, ist zu erkennen, wie weitTintin au Congo von heutigen gesellschaftlichen Normen entfernt ist. Darüber besteht unter Leserinnen und Lesern zumeist auch überhaupt kein Zweifel. Wohl nicht nach allen, aber nach einem weit überwiegenden Teil der Ansichten zu Rassismus, wird es leicht fallen, ihn im Heft als solches erkennen zu können. Warum also so viel Aufhebens darum?
Das hat vermutlich mit der Komponente zu tun, auf die das Gericht auch verweist. Rassismen in historischen Dokumenten oder tradierten Erzählungen, in der Musik, der Literatur, der Kunst allgemein, sie alle entstanden in Zeiten, die von unseren heutigen Ansichten nichts wussten haben, oder besser, gar nichts wissen wollten. So werden die Kulturgüter mit rassistischen Bezügen zu den Zeitdokumenten gezählt, denen der Vorwurf ex post nicht gemacht werden sollte. Sie wussten es ja nicht besser. Für Zeitdokumente ist das richtig, wenn aber diese Kulturgüter nur noch Zeitdokumente wären und auch bleiben würden, wir hätten die Probleme mit ihnen nicht. Als Zeitdokumente sind sie aber von Interesse für die historische Forschung, besonders für sozial- und kulturgeschichtliche Untersuchungen, wer aber Tintin au Congo heute noch liest, wird nicht immer allein nach wissenschaftlicher Erkenntnis streben.
Viele Kulturgüter vergangener Tage sind nicht allein Stimmen aus einer anderen Zeit, die historisch kontextualisiert werden können, sodass sie keinen gesellschaftlichen Schaden mehr anrichten. Sie werden auch noch kulturell und kommerziell aktualisiert. Aktualisiert in dem Sinne, dass sie aktiv in der Gegenwart als das rezipiert werden, wozu sie gemeint waren. Sie dienen der Erbauung, zerstreuen uns noch, unterhalten uns – sie leben in ihrer ursprünglichen Form fort. An genau dieser Stelle aber entwickeln sie ihre Gefährlichkeit, bei der die Kontextualisierung nicht hilft, im Gegenteil sogar kaschiert.
Es ist Hergés Leistung, vor vielen Jahrzehnten eine künstlerisch bedeutsame Comic-Reihe geschaffen zu haben, die von ungeheurer Langlebigkeit ist. Aber was lebt, verändert sich, sofern es Anpassungsdruck gibt. Und das ist der entscheidende Punkt. Es kann nur darum gehen, Tintin au Congo wie alles zu behandeln, was als Kulturgut noch quicklebendig durch die Gesellschaft wandert. Und dazu gehört auch, wenn schon nicht die Rassismen zu bereinigen, sie klar zu benennen und verurteilen. Um nichts anderes kann es gehen, damit die Gesellschaft nicht im Namen der Kunst hinterrücks die Menschenverachtung alter Zeiten fortführt. Die Rassismen sollten dorthin, wo sie am besten aufgehoben sind: die Geschichtsbücher und Archive. Tintin kann und sollte bleiben.
* Ich verfüge über eine englische Fassung, die der 1930er Fortsetzungsreihe und der 1931er Buchveröffentlichung sehr nahekommt: Offenkundigster Unterschied ist ein kurzes Vorwort, das die Themen des Hefts und Hergés eigene Unzufriedenheit mit dem Band kurz anspricht.