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Artikel mit dem Tag ‘recht’

Nationalistisches Internet: Der Kosmopolitismus endet hier

23 Apr

Gelegentlich sind es die vermeintlich kleinen Anlässe, die einen Gedanken ins Rollen bringen, der sich ungebremst durchs Hirn wälzt, viele weitere Gedanken an sich reißt und am Ende dann im Bewusstsein zerschellt, wo die Kraft des nervlichen Aufpralls den Gedanken in tausende schmerzhafter Splitter zerreißt. Zwei widerstreitende Meldungen bewirkten das erst vor Kurzem bei mir. Der Bundesgerichtshof bezweifelt die Legalität eingebetteter Videos, will heißen, der BGH zweifelt an der urheberrechtlichen Unbedenklichkeit eingebetteter YouTube-Videos zum Beispiel. Andererseits sieht ein US-Gericht YouTube gerade nicht zu ausladenden Copyright-Filtern verpflichtet. YouTube, oder jedes andere transnationale1 Internetunternehmen, sieht für Nutzerinnen und Nutzer gleich aus, hat aber unterschiedliche Wirkungen auf sie. Es gibt viele Gründe, auch bessere, darauf zu kommen, dass eine bestimmte Perspektive die Quelle dieser Ungleichheit ist: Die Nation und ihr hässliches Wirkprinzip des Nationalismus.

Es sind Gerichte zweier unterschiedlicher Staaten, deren Rechtssysteme sind aus verschiedenen Traditionen in spezifische Formen gewachsen. Das ist nicht neu. Doch ist etwas anders, ich sehe die Unterschiedlichkeit der Rechtssysteme nun im täglichen Leben. Als Blogger droht mir, was anderen Bloggern und Bloggerinnen in anderen Ländern nicht droht. Auch, das muss ich zugeben, genieße ich (noch) Vorteile der Meinungsäußerung, die mich nicht unmittelbar in Gefahr bringen; andere Bloggerinnen und Blogger setzen in repressiven Staaten oder gegen sie ihr Leben auf’s Spiel.

Doch dieses kurze Beispiel zeigt, dass etwas im Argen liegt, wenn das Internet nur in nationalen Grenzen verarbeitet wird. Das Internet als grenzen- oder schrankenlos zu bezeichnen ist eine bestenfalls utopische Vorstellung. Es entstehen Grenzen überall im Netz, entlang von Sprachen und Kulturen, an Geschlechtergrenzen und Interessen, religiöse und weltanschauliche. Diese Grenzen sind allerdings soziale Grenzen, also transnationale Grenzen. Sie verlaufen nicht in nationalen Bezügen.

Die Identität eines Menschen ist nicht an Nationale gebunden. Lebensweltlich spielt sich das Leben der meisten Menschen in viel kleineren Netzwerken ab, als im nationalen Rahmen. Mit dem Zugang zum Internet2 florierte eine neue Form der persönlichen Überbrückung räumlicher Identitätsbezüge. Digital vermittelte, aber durch und durch personale Identitäten finden sich zu Netzwerken zusammen, die nicht als virtuell diskreditiert werden sollten. Mir sind Menschen emotional näher, denen ich persönlich nie begegnet bin. Sie sind mir näher als Nachbarn, die ich jeden Morgen aus Höflichkeit im Hausflur grüße. Ich habe Anteil am Leben der Menschen, die ich nur über das Netz kenne, sie an meinem. Unser soziales Band3 bindet und stärker aneinander, als an unsere direkten Mitmenschen.

Aber das Internet, das so frei wie behauptet leider nie war, wird Tag um Tag enger geschnürt, es wird national domestiziert. Oder renationalisiert. Für im nationalen Korsett Denkende ist die Renationalisierung des Netzes eine Naturalisierung der konventionellen Identitätsbezüge. Sie muten allen Menschen das Motto zu, warum Freunde in der Fremde suchen, wenn dich so viele Menschen um mich herum sind. Doch dieser Nationalismus ist eine Fiktion. Ich habe als ‘Deutscher’ wenig gemein mit ‘den Deutschen’, was mit den Menschen in Greifswald oder Sindelfingen ist, berührt mich nicht. Ich habe keinerlei Bezug zu ihnen. Ich habe aber Bezug zu Menschen überall auf der Welt. Uns stehen viele soziale Grenzen im Weg, einige haben wir überwunden. Unsere kleinen transnationalen Netzwerke sind aber von Nation gefährdet, wir haben nicht das, was uns eigentlich selbstverständlich ist; wir haben nicht die gleichen Rechte und Pflichten im Netz. Wir werden in politische Grenzen eingehegt, die unserer alltäglichen Erfahrung zuwiderlaufen.

Genau deshalb bin ich kosmopolitischer Idealist, ich träume kleinere Utopien als den Weltstaat, aber den Traum von transnationalen, persönlichen Beziehungen theoretisch überall auf der Welt, den gebe ich nicht wegen nationaler Spießbürgerlichkeit auf. Die politische Kleinkariertheit wirkt sich auf meine sozialen Beziehungen, dringt in sie vor und trennt sie sogar. Das nehme ich nicht widerstandslos hin. Ich lasse mir von niemandem einfach vorschreiben, wo und wie ich meine sozialen Kontakte pflege. Der Kosmopolitismus des Netzes darf nicht enden.

1 Ich erlaube mir einige Freiheiten, was die Begrifflichkeiten angeht, doch eine Unterscheidung zwischen ‘international’, ‘transnational’ und ‘kosmopolitisch’ muss ich machen. Um es nicht komplizierter zu machen, nutze ich sie als Synonyme für ‘zwischenstaatlich’, ‘oberhalb wie unterhalb des Nationalen’ und ‘weltumspannend’.

2 Der Zugang zum Internet ist eine völlig eigene Ungerechtigkeit, die aus ganz pragmatischen Gründen hier ausblende.
3 Gerne hätte ich vom ‘sozialen Netzwerk’ geschrieben, doch dieser Begriff ist vergiftet.

 

Linkgebliebenes 9

07 Feb

Dann lacht mich eben aus, ich halte Super Hexagon für eines der besten Spiele aller Zeiten, und ich finde nicht, eine Inflation der Superlative zu betreiben. Terry Cavanagh hat einen Arcade-Titel in Perfektion gemacht, Super Hexagon ist frustrierend und beruhigend in einem perfekten Gabzen, am Ende ringt es mir, der mit beiden Füßen auf dem Boden der Tatsachen geblieben ist, die Vokabel ‘meditativ’ ab:

Außerdem hatte ich es zwar angesprochen, nur nicht deutlich genug: chipzel hat kongeniale Chipmusik für Super Hexagon gemacht und noch mehr davon. Eigentlich überhaupt nicht mein Metier, das Elektronische. Wenn’s halt gut ist.

Verschwendete Zeit? Nicht wirklich, versucht es mal in monotonster Schreibtischarbeit. Ein “Spiel”, geschrieben zu Ehren von David S. Gallant, dessen I Get This Call Every Day wirklich eine fantastisch effektive Erzählung und Frustbewältigung ist. Was Gallant seit Erscheinen des Spiels widerfahren ist, wurde hier in schön übersichtlicher Form kompiliert. Wie sieht’s aus? Lust selber mal Spiele zu machen? So schwer ist das auch nicht.

Und überhaupt, das ist bislang eine ziemlich gut gelaunte Linkscheuder heute. Die Befindlichkeit wird auch immer besser, wozu auch dieser Animationskurzfilm Paperman beitragen dürfte. Mit der Zeit nimmt es mit der Zauberhaftigkeit ein wenig Überhand, verliert aber nie ganz den Charme.

Und da ist sie doch noch, die Spaßbremse, es riecht beißend nach verbranntem Gummi, so schmeckt das Wort ‘karzinogen’ auf der Zunge: Bin schon allein mit diesem Artikel der Abmahnung zwei Schritte näher, was bette ich auch mir nichts, dir nichts Videos über Youtube ein? Dann doch gleich lieber die Furcht vor den Advokaten im Flimmern und Rauschen der deutschen Medienlandschaft ertränken.

Wenn die Stimmung doch schon mal abgekühlt ist, können wir gleich auch noch mal den Finger in die Wunde legen. Schließlich hat sich das Land, das sich selbst das Etikett angeheftet hat, Heimat der Dichter und Denker zu sein, dabei verschweigt, dass der Großteil des gestriegelten Höhenkamms schon lange unter der Erde liegt, nun, dieses Land musste ja einige Tiefschläge in der kulturellen Landschaftspflege hinnehmen. Das ist auch über dem großen Teich aufgefallen. Da wäre einerseits der sagenhafte Einsatz eines gewissen Denis Scheck, der im Namen der Kunst, der Freiheit und überhaupt einen Sprung in die pechschwarze Schuhwichse wagte, und doch nur als mit Alltagsrassismus begossener Literaturwart wieder rauskam.
Und auch das größte Vehikel der deutschen Populärkultur fand Erwähnung, auch wenn nichts wirklich Bahnbrechendes in dem Artikel steht. Aber man wird doch wohl auch in der deutschen Fernsehlandschaft davon träumen dürfen, dass bessere Zeiten anbrechen mögen, selbst wenn dies hieße, nur mit der Zeit Schritt zu halten. Wann lernt Deutschland, dass kein Blick so verklärt ist, wie der in die Vergangenheit.

 

Käuferrechte: Nur weil mir der Datenträger gehört, gehört mir nicht der Inhalt.

07 Okt

Die Endbenutzerlizenzen, Nutzungsverträge, Digitalknebel, all diese rechtlichen Bestimmungen und Kontrakte, klicke ich – wie vermutlich die meisten anderen Nutzerinnen und Nutzer digitaler Güter – weg. Es ist eine erlernte Reaktion auf einen rechtlich wie menschlich für juristische Laien nicht zu bewältigenden Akt der Abstraktion. Es ist Teil meiner medialien Sozialisation, diesen Bestimmungen weder Glauben noch Gehör zu schenken. In Zeiten der Downloads noch weniger. Auf spiel-gekauft.de werden wichtige Informationen zur Rechtslage gesammelt. Denn schon die Laienannahme, der Kauf eines Datenträgers entspreche dem Kauf der Software, wird von Produzenten und Verkäufern der Software in den untergeschobenen, unübersichtlichen Bestimmungen bestritten.

Die positive Seite des Digitalen schlägt dabei oft ins Gegenteil um, wenn Anwenderinnen und Anwender in wesentlichen Bereichen im Umgang mit ihrer Erwerbung beschnitten werden. Datenschutz, Sicherungskopien und der Weiterverkauf sind für die Softwarehersteller oftmals ein von geringer Priorität oder ihnen sogar ein Dorn im Auge. Durch die rechtliche Verklausulierung werden diese aus der analogen Welt selbstverständlich erscheinenden Nutzerrechte – bewusst oder nicht – beschnitten und bestritten. Selten werden diese Beschneidungen aber eingepreist.

Daher halte ich es für wichtig, sich der rechtlichen Grundlagen und ihrer Folgen bewusst zu sein, um mündige Kaufentscheidungen zu treffen.

 

Herzog braucht ‘ne Sperrklausel

14 Mai

Sofern sich der Focus in seinem gestrigen Anreißer des Interviews mit Altbundespräsident Roman Herzog nicht grobe Kürzungen erlaubt hat, ist das schon starker Tobak. Jedoch wäre selbst dann, wenn es tatsächlich gekürzt ist, eine beinahe schon sinnentstellende Kehrtwende nötig, um das Gesagte zu rechtfertigen:

„Im Prinzip ist die Fünf-Prozent-Hürde nicht mehr zeitgemäß. Eigentlich müssten wir die Hürde nach oben setzen“, sagte Herzog zu FOCUS. Angesichts immer mehr kleinerer Parteien werde der Bundeskanzler ansonsten „nicht mehr von einer großen Mehrheit der Bevölkerung getragen“. Diese Entwicklung gefährde die parlamentarische Demokratie, so Herzog, der vor seiner Zeit als Bundespräsident das Bundesverfassungsgericht leitete.

Wäre Herzog nicht früher Verfassungsrichter und auch Verfasser bedeutender Beiträge im Grundgesetzstandardwerk gewesen, hätte es nicht viel Aufsehen erregt. Herzog aber ist ein ausgewiesener Experte für Verfassungsrecht, das macht die Angelegenheit zu einer Unverschämtheit. Denn der von Herzog herbeigerufene Grund zur Anhebung der Fünf-Prozent-Hürde ist  ahistorisch, inkonsistent und letztlich in jedem Fall fadenscheinig.

Welche Form der Mehrheit meint Herzog? Das ist die Frage, an der sich Herzogs Argument messen lassen muss. Ahistorisch ist sein Argument deshalb, da deutsche Kanzler und die Kanzlerin in der Regel nicht von einer einzelnen homogenen Mehrheit getragen wurden. Die Geschichte der Bundestagswahlen zeigt eindeutig, wie oft eine Regierungskoaliton vonnöten war, um eine ‘Kanzlermehrheit’ zu erlangen. Zu Adenauers Zeiten noch war dies mal, gemessen an der Zahl der Mandate, nicht zwingend notwendig, doch danach war es gelebte parlamentarische Tradition und auch Verpflichtung, eine Koalition zu erlangen, die einen Kanzler oder eine Kanzlering stellen könnte. Eine sichere, absolute Mehrheit einer Partei bestand nie, in den meisten Fällen wurden Kanzler und Kanzlerin nicht von einer absoluten Mehrheit (der Wählerschaft*) getragen oder erst von einer Koalition gewählt. Inkonsistent ist die Sorge um die quantitative Legitimation des Bundeskanzleramtes dann, wenn er übersieht, dass der alleinige Zweck der Demokratie nicht ist, formalisierte Plebiszite zur Kanzlerwahl abzuhalten. Die Wahlen zu den Parlamenten sollen vor allem Ausdruck politischen Willens sein. Dieser Wille sollte nicht im Schwarz-Weiß einer binären Parteienlandschaft untergehen. Auch das taktische Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler zeigt, dass sie kalkuliert Koalitionen bevorzugen, die zur Regierungsbildung befähigt werden sollen.

Alleine diese kurzen Einwände sollten eigentlich ausreichen, um Herzogs Position ins Wanken zu bringen. Bleibt nur die Frage, warum Herzog derart plump vorgeht. Wenn es nicht auf altersbedingten geistigen Niedergang geschoben werden soll, dann bleibt nur die Annahme, Herzog wolle den deutschen Parlamentarismus zu einem institutionalisierten Königsmacher umfunktionieren, dessen simple Legitimation auf zahlenmäßiger Überlegenheit beruhe. Das von einem ehemaligen Verfassungsrichter und Bundespräsident zu hören, klingelt dümmlich in demokratischen Ohren. Parteien, so das System, dürfen, können, sollen und müssen koalieren, wollen sie die Regierung stellen. Das ist Kern des demorkatischen Prinzips und der Suche nach Konsens. Eine Mehrheit durch künstliche Rechentricks zu virtualisieren wird nur das Gegenteil der Legitimation erreichen, die Herzog sich davon verspricht. So zumindest die vergleichsweise wohlwollende Auslegung Herzogs, die schärfere lautet: Herzog versucht sich an einer klar undemokratischen Ergebniskosmetik zugunsten der Manifestation einer Majoritätsattrappe der Demokratie oder sogar der wahlrechtlich geordneten Stabiliserung der von ihm präferierten Partei.

*Ich lasse die Frage der Wahlbeteiligung mal komplett außen vor.

 
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Nicht Frieden, aber Seelenwaffenstillstand

24 Apr

Loslassen konnte ich die Gedanken in den letzten Tagen nur selten. Am Samstag war es von Hilflosigkeit und Erniedrigung genährte Wut, Sonntag wich sie einer kalten Frustration. Es musste doch möglich sein, mir einen Reim auf das Geschehene machen zu können; ein sicheres Empfinden geltendes (Grund-)Recht wiederherzustellen? Abgeschüttelt habe ich die lähmenden Gedanken noch nicht vollends, immerhin kann ich aber mit ihnen arbeiten. Schon im meinem Freundes- und Bekanntenkreis erfuhr ich Zuspruch, sodass ich mich  nicht in der Minderheit wähnen musste, was das Gefühl angeht, es wäre nicht einwandfrei gelaufen. Ich wusste nicht, wohin mit alledem.

Ein kleiner Hinweis – vielen Dank dafür – erinnerte mich daran, ja einen Polizisten hier in Hessen persönlich zu kennen. Es war genau das, was ich brauchte. Einen persönlichen Einblick in die möglichen Motive und Gründe, die den Beamten geleitet haben könnten. Die persönliche Erfahrung aus der Binnenperspektive des Gegenübers. Hastig griff ich zum Telefon, die Aussicht auf innere Ruhe war zu groß. Niemand hob ab, also schrieb ich eine ausladende Mail.

Wir waren gerade mit der wöchentlichen medizinischen Untersuchung der kleinen Nager beschäftigt, da klingelte mein Telefon. War es die Antwort auf meine Mail, es war doch erst etwas weniger als eine Stunde vergangen? Zum Leidwesen meiner Freundin, überließ ich ihr die Arbeit und eilte ins Wohnzimmer. Ich musste Klarheit haben.

Tatsächlich war es der erhoffte Anruf – vielen Dank auch hier. “Du hattest also eine – wie hattest du es geschrieben?”, seine Stimme malte Anführungszeichen, “unangenehme Begegnung mit einem Kollegen?”* Mir gefiel das zurückhaltende Lächeln in seiner Stimme sofort. Nicht trivialisierend, stellte es eine gute Grundlage her, nicht zu verkniffen, doch offen über die Situation zu sprechen. Es klang nach dem, was ich brauchte.

Er kam auch gleich zur Sache. Ohne Umschweife kam er darauf zu sprechen, dass ich mich in der Theorie aus seiner Sicht in diesem Fall im Recht befand. Er bemühte sich vor allem aber auch, insgesamt erfolgreich, mir die Perspektive aus Sicht eines Polizeibeamten zu erläutern. Auf der rechtlichen Seite stimmte er mir zu, im Wesentlichen korrekt die geltende Rechtslage erfasst zu haben. Neben den von mir angeführten Rechtspassagen verwies er mich auch noch auf die Paragraphen 102, 103 und 105 der Strafprozeßordnung, die aber nach meiner Meinung auch in diesem Fall in meine Richtung ausschlagen dürften.

Doch die rechtliche Seite ist ja nur Teil des Ganzen, die reale Situation und das Verhalten des Beamten sind die andere. Deshalb wollte er, auch weil er die Situation nur aus meiner Darstellung kannte, verständlicherweise eine mögliche Erklärung geben, die das Verhalten seines Kollegen weniger als die von mir aufgefasste Aggression erklären könnte. “Ehrlich, ich mache das ja jetzt auch schon eine Weile”, er musste lachen, “aber ich hatte noch nie jemanden, nicht einen, der die Tür öffnete und mir aber beim Betreten der Wohnung sinngemäß Artikel 13 aus dem Grundgesetz nennt, um mir den Zutritt zu untersagen.” Da musste ich auch lachen, daran hatte ich nicht gedacht. Ich ging tatsächlich davon aus, dies müsse häufiger vorkommen. Da habe ich wohl zu schnell von mir auf die Mehrheit der Gesellschaft geschlossen. Mir wurde vor allem klar, wie sehr Polizisten gerade bei anscheinend banalen Situationen eine grundlegende Spannung an den Tag legen. Denn auch diese Situationen könnten, die Erfahrung zeige das, sehr leicht eskalieren. Das Interesse der Beamten ist also stets die Eigensicherung.

Wir unterhielten uns noch eine lange Zeit, wir waren aber schon schnell an dem wesentlichen Punkt angelangt. Die auch für mich schnell als plausibelste Erklärung verbliebene Interpretation der Lage war die, dass es eine unglückliche Verkettung ungünstiger Umstände war. Meine Annahme war, dass Polizisten mit solchen Situationen umzugehen gelernt haben dürften. Doch anscheinend hatte der Beamte am Freitag tatsächlich keine routinierte Reaktion auf unsere beharrlichen Hinweise auf die Rechtslage parat, da diese alles andere als üblich ist. Aus seiner Sicht wäre er meinem Mitbewohner aus Gründen der Eigensicherung hinterher gegangen und dann von unserer Vehemenz überrollt worden. Für mich erklärt es vieles, was mir nicht gefallen hat.

In diesem Zuge erklärte er mir zum Abschied noch, dass er sich um transparente Erklärungen seines Handelns bemüht, um seinen Teil dazu beizutragen, solche Situationen zu vermeiden. Denn auch das war, was mich daran gestört hat. Es war unser, und nur unser Recht, das Betreten der Wohnung zu regeln. Hätte der Polizist uns seine Absichten nachvollziehbar erklärt, hätten wir wohl auch unseren Standpunkt beibehalten, aber eine Ausnahme gemacht. Schusswaffen in meiner Wohnung sind für mich ein Tabu, in der Situation ist es leider so verlaufen, dass mich das berechtigte Interesse des Beamten am eigenen Wohlergehen dazu brachte, eine Leichtfertigkeit im Umgang mit Grundrechten anzunehmen. Und da werde ich dann sehr aufgewühlt, wenn der Anschein der Leichfertigkeit von einem Bewaffneten ausgeht.

Und damit bin ich letztlich bei einer diffizilen Abwägung angekommen: Wie ist das berechtigte Interesse am eigenen Wohlergehen des Polizeibeamten mit dem ebenso legitimen Schutz meiner eigenen vier Wände zu vereinbaren? Eine wirklich schwierige Frage, es sind beides grundrechtlich geschützte Interessen, auf die mir gerade keine Antwort einfällt. In der Praxis ist durch die Forderung nach absolut transparenter Kommunikation – von beiden Seiten – schon viel gewonnen. Aber es bleiben erhebliche Gefahren offen.

So ist dann ein grundsätzliches Vertrauen – aber kein Vertrauensvorschuss – durchaus wieder gegeben. Ein gewisses Maß an Skepsis bleibt aber zurück. Denn, so sehr ich auch Verständnis für Polizisten aufbringen kann, ich kann auch nicht eine Einschränkung von essentiellen Sicherheits- und Schutzbedürfnissen meinerseits hinnehmen. Einige der Probleme, die ich mit der Handhabung solcher Vorgänge habe, sind mehr als zwischenmenschliche oder persönliche. Die Zurückhaltung und auch manches Mal Sorge um die Befugnisse der Polizei ist nichts, was ich mit Polizisten vor Ort klären sollte. Der Gesetzgeber hat diese zu regeln.

 

*Das dargestellte Gespräch ist eine von mir in Bezug auf die in diesem Blog dargestellten Ereignisse fiktionalisierte Dramaturgisierung.

 
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Veröffentlicht in Alltag

 

Die Einkehr, die sie meinen

09 Apr

Einkehr ist, was von der Kanzel gepredigt wird. Der Eindruck drängt sich zumindest ob der fadenscheinigsten aller schwachen Argumente für die Aufrechterhaltung der so genannten stillen Tage auf.

Angesichts solcher Argumentationsgerippe wie denen des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, der Tag könne doch zum Innehalten und Neujustieren des eigenen Lebens genutzt werden, ist es einfach, sich darüber lustig zu machen. Es ist erstaunlich, Menschen vorzuschreiben, wie und wann sie ihr eigenes Leben hinterfragen sollten. Auch wenn ich nur für mich sprechen kann, gehe ich dennoch davon aus, näher an der Realität der Menschen zu sein als Schneider dies wahrnimmt, wenn ich annehme: Ich stelle mein Leben ständig auf den Prüfstand, hinterfrage tagein, tagaus die Schlüsse, die ich zog. Das auch an den stillen Tagen. Nicht wegen ihrer vermeintlichen Besonderheit, sondern der Alltäglichkeit meiner Reflexion wegen. Der Gegenwind, den Schneider und viele andere spüren, ist die und im freiheitlichen Sinne berechtigte, weil im freiheitlichen Sinne erlaubte Kritik, die auch ein Würdenträger nicht schlicht negieren sollte. Diese Negation allerdings zeigt auf, wie es bei manchen Kirchenvertretern um die Akzeptanz des Pluralismus und der Meinungsfreiheit steht.

Neben diesen unüberlegten, flachen Positionen gibt es noch die offen diffamierenden und separatistischen Argumente. Ein Beispiel hierfür wäre die Rhetorik eines Ludwig Schick:

Diese schränkten zwar die Freiheit Einzelner ein, förderten aber Gemeinschaft, Gesellschaft und Gemeinwohl, erklärte Schick am Donnerstag in Bamberg. Wer dies wolle, müsse auch gemeinschaftlich verpflichtende Vereinbarungen und Festlegungen befürworten.

Der Bamberger Erzbischof ist sich der Wirkung seiner Worte nicht bewusst oder wählt, wie ich meine, diese mit Bedacht. Dabei entsteht ein geradezu paradoxer Versuch der Verweigerung des nach Prinzipien der Freiheitlichkeit wünschenswerten Pluralismus einer demokratischen Gesellschaft mittels des Verweises auf vermeintlich gemeinwohlfördernder Diskriminierung. Es ist ein starkes Stück populistischen Separatismus: Wer die stillen Tage in Frage stelle, löse die Grundpfeiler der Gesellschaft auf? Diese Form der Agitation bedarf einer entschiedenen Erwiderung.

1. Die Kirchen, die Religion und der Glaube werden durch die Forderung nach einer Aufhebung der staatlich sanktionierten, doch religiös motivierten Feiertagsgesetze nicht in Frage gestellt. Keine dieser gesellschaftlichen Institutionen wird der Rang abgesprochen, lediglich geht es darum, welchen Stellenwert sie haben dürfen.

2. Die Kritik und auch die Proteste gegen die Feiertagsregelungen mit Tanzverboten beruhren auf genau den vereinbarten, festgelegten und als vernünftig betrachteten gesellschaftlichen Mechanismen, wie Konflikte ausgetragen werden sollten. Auf rechtlichem Boden. Die Arena ist die des politischen Diskurses mit Mitteln des geltenden Rechtes.

3. Es grenzt an mutwillig beleidigende Verfremdung der Positionen gegen die stillen Tage, diese als gesellschaftszersetzend zu bezeichnen. Unabhängig von der Stichhaltigkeit dieser Positionen fußen sie auf der Annahme einer pluralistischen Gesellschaft, in der alle nach eigenem Gutdünken über Wohl und Wehe des eigenen Lebens entscheiden dürfen. Denn diese Gesellschaft, die deutsche ist in kultureller, ideologischer, intellektueller und spiritueller Hinsicht vielschichtig. Der Ruf nach einer adäquaten Repräsentation dieses Pluralismus ist nicht weniger als der nach der Harmonisierung konfligierender sozialer Tendenzen.

4. Also verlassen nicht die Gegner der stillen Tage per se die Anforderungen einer freien, pluralen Gesellschaft, sondern diejenigen, die eine von hinreichenden gesellschaftlichen Teilen als dem Pluralismus widerstebend angesehen Forderung mit plumper Diffamation begegnen. Der religiöse Separatismus wird mit der an den Haaren herbeigezogenen Warnung vor gesellschaftlichem Separatismus verteidigt.

5. In dieser vielschichtigen Gesellschaft soll es jedem Menschen selbst überlassen sein, die eigene Spiritualität auszuloten, die Mittel und Wege zur Erlösung oder welchem Ideal auch immer zu finden oder sich schlicht nicht damit zu befassen. So frei die Wahl der Mittel ist, so unparteiisch sollte der Staat sein. Was der Staat mit seinen Verordnungen und Gesetzen zu Feiertagen allerdings macht, ist die die spirituelle Subvention der Kirchen vor den Moscheen, den Synagogen, den Sportarenen, den Theatern, den Diskotheken und den eigenen Wohnungen aller.

6. Denn der Staat hält mit seiner Subvention der Liturgie einen spirituellen Atavismus aufrecht, den eine pluralistische Gesellschaft, die gerade wegen ihrer spirituellen Freiheit nur von einem weltlichen Staat gesteuert werden sollte, nicht verdient hat.

Alle diese Punkte führen zu einem Ergebnis, das nicht die Vernichtung, die Negation oder den Untergang der Spiritualität vor Augen hat. Es geht um eine Gesellschaft, in der Menschen nur selbstbestimmt die Bedingungen der Einkehr definieren können. Antiquierte, paternalistische Verordnung des Innehaltens stehen dem modernen Staat nicht gut zu Gesicht. Und was glauben jene Kirchenvertreter, was in den Kinos, den Bars, den Theatern, den Konzerthallen und den Nachtclubs geschieht? All diese Orte sind öffentliche Orte, an denen Menschen zueinander finden, gemeinsame Leidenschaften ausleben. Sie genießen die Kunst, die Kultur und das Leben an sich. Mit sich und inmitten anderer. Das ist es, was die christlichen Kirchen in Abrede stellen: Dass Einkehr nicht einsam und in Ruhe vollzogen werden muss, sie auch im Publikum beim Konzert entstehen kann. Der gemeinsame Tanz, der an stillen Tagen so verpönt ist, ist ein gesellschaftlicher Akt. Leidenschaftlich,emotional und zutiefst verbindend. Die gemeinsame Freude über Musik im Kreis der Freunde, die sich in Gemeinsamkeit und Gemeinschaft Gleichgesinnter nur steigt, ist Teil einer Einkehr, die diese Kirchenmänner und -frauen aus welchen Gründen auch immer nicht gutheißen wollen.

Es darf, so meine Annahme, mit einigem Recht gefragt werden: Warum nicht? Mit welchem Recht? Und mit welcher Begründung?

 

Urheberrechtsschutz nach Maß

26 Mrz

Bill Patry, einer von Googles Urheberrechtsexperten, gab das folgende Interview, in dem er eine Parzellierung der urheberrechtlichen Schutzfristen nach Werksgattung vorschlug (via):

Hm?!

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Präsidenten-Würde

04 Jan

© Raimond Spekking / CC-BY-SA-3.

Da sitzt er nun, der Christian Wulff, der Bundespräsident, der Mann, der einst Ministerpräsident war. Und nun muss er Buße tun. Für das Verhalten gegenüber – ausgerechnet – Kai Dieckmann. Das allein ist schon eine Leistung, sich bei Dieckmann persönlich entschuldigen zu müssen, aber auch bei der Presse allgemein und der Öffentlichkeit. Ich will gar nicht vorweg alles in Grund und Boden schreiben, was Wulff im Interview mit den Öffentlich-Rechtlichen von sich gegeben hat. Ich habe noch keine ordentliche Mitschrift. Ein Satz aber, der hat es mir angetan: mehr »

 
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Was ich habe, ist das hier

08 Dez

Fleisch soll an die Knochen kommen. Und es dürfte dann ordentlich was dran sein an diesem Gerippe, wenn ich damit fertig bin. Dabei will ich es doch nur bei Schlagworten belassen. Dabei wird allein die Masse der zu klärenden Fragen dafür sorgen, dass es ein langer Artikel wird. Zu lang? Was heißt das schon? Der Tierethik (vorerst) letzter großer Auftritt wird also sehr weit ausholen; sie wird sich nicht kampflos ihrem Schicksal ergeben. mehr »

 

Regan: Defending Animal Rights

10 Nov
Tom Regan

Tom Regan

Für die Zugfahrt zur Arbeit hatte ich mir ordentlich was vorgenommen. Regans ‘Defending Animal Rights‘ ist eigentlich nur eine Essay-Sammlung, die aber nach den ersten sechzig Seiten dankenswerterweise doch gut aufeinander abgestimmt sind. Ich will gar nicht in die Details gehen. Aber es wird doch spannend, da Regan eine klare Stellung einnimmt.

Er unterscheidet drei Positionen, wie man zum Tierrecht stehen kann: Abolitionisten, Reformer und Befürworter des status quo. Er rechnet sich zu den Abolitionisten, einem Terminus, der im Deutschen nicht ganz so geläufig ist. In den USA hingegen ist er von Bedeutung, da die Sklavenbefreiung unter diesem Begriff eingefordert wurde. Die Konnotation in Regans Ansatz zu den Tierrechten ist alles andere als zufällig. mehr »